Die Werte für Sport- und Schwimmhallen werden in Abhängigkeit vom Raumvolumen definiert. In der Darstellung ist die Anforderung an die Nachhallzeit in Schwimmhallen/Sportstätten im Vergleich zu Räumen für Sprache und Musik aufgeführt.
Bei der Beleuchtung von Schwimmbädern und Thermen ist besonders auf das lichttechnische Bewertungsfeld, bestehend aus der Wasserfläche (DIN EN 12193 Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung) und der Umgangsfläche um das Wasserbecken zu achten. Es werden für die unterschiedlichen Oberflächen folgende Reflexionsgrade empfohlen:
Die DIN 12193 gibt dabei Empfehlungen für die Optimierung der visuellen Informations-aufnahme, die Aufrechterhaltung der Sehleistung und das Schaffen adäquater Sehbedingungen, sowie die Begrenzung von Streulicht.
Die relative Raumluftfeuchte im Schwimmhalleninnenraum sollte zwischen 40 und 64% liegen. Eingangsbereiche und Nebenräume, sowie Treppenhäuser sind mit über 18 - 20°C und Personal und Umkleideräume zwischen 22 und 26°C zu temperieren. Die Temperatur in Dusch- und Sanitär-bereichen sollte zwischen 26 und 34°C und in der Schwimmhalle selbst zwischen 30 und 34°C liegen. Die Beckentemperaturen schwanken je nach Beckenanforderung zwischen 28°C (Schwimmer- und Freizeitbecken) und bis zu 35°C (Warmbecken).
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